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ALGERIEN - Perle am Mittelmeer und Traumwüste Sahara |
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VISUM ALGERIEN |
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VISABESTIMMUNGEN / Wichtige Hinweise des Algerischen Generalkonsulats bzw. der Algerischen Botschaft |
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Visa-Antrag (PDF) zum Ausdrucken (2-fach, 2 Passbilder erforderlich)
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Bearbeitung : Im Regelfall beträgt die Dauer für die Ausstellung eines Visums 14 Arbeitstage ab Erhalt des Visumantrags.
Visumanträge: In dem Bestreben eine bestmögliche Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und um Unannehmlichkeiten aufgrund des Versands auf dem Postweg zu vermeiden, werden die Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, je nach Anlass der Reise gebeten:
- persönlich vorzusprechen und einen vollständigen Antrag einzureichen; - oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Visum-Agentur einreichen zu lassen.
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Antragsformulare sind erhältlich bei der algerischen Botschaft in Berlin, beim algerischen Generalkonsulat in Bonn und können per Post angefordert werden (in diesem Fall ist ein ausreichend frankierter und mit der Anschrift des Empfängers versehener Umschlag beizufügen).
Visaformulare können hier heruntergeladen werden: Visa-Antrag (PDF) zum Ausdrucken
Erforderliche Dokumente für die Erteilung eines Visums: 2 Antragsformulare, am PC ausgefüllt und ausgedruckt, mit der vollständigen Adresse versehen, datiert und unterschrieben
2 Passbilder (Originale, Scans werden nicht akzeptiert)
Ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten
Kinderreisepass Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
oder
Hotelreservierungsbestätigung
für die gesamte Dauer
der größeren Städte werden in der Regel akzeptiert.
Nachweis über ausreichende Geldmittel (Kopie
des Kontoauszuges oder Kreditkarte). Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung (Police).
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Zusätzlich bei:
Privatreisen Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen eine vom Rathaus oder Ortsbehörden, legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers vorlegen.
-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06)
Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“ Geschäftsreisen Anträge auf Geschäftsvisa bedürfen eines Schreibens der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise sowie eines Schreibens des algerischen Partners, auch als Fax, mit dem die Firma Geschäftskontakte unterhält.
-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens
sechs (06) Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“
Bei Visa für mehrmalige Einreisen erlischt die Gültigkeit des Visums am Tage der vorgesehenen maximalen Nutzungsdauer, wobei die kumulative Aufenthaltsdauer die auf dem Visum vermerkte Gesamtaufenthaltsdauer nicht überschreiten darf.
Touristenvisum Vorraussetzung für die Erteilung eines Touristenvisums ist eine Buchungsbetätigung eines algerischen Reiseveranstalters. Diese Organisation muss durch das algerische Ministerium für Touristik mittels einer Lizenz zur Durchführung touristischer Reisen zugelassen sein.
- Hotelreservierung oder eine vom Rathaus oder Ortsbehörden,
legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers für die gesamte Dauer.
Touristen, die in den algerischen Süden reisen, müssen eine
Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen
Reisebüros vorlegen, in welchem Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind. Bei Reisen mit dem PKW z.B. durch die Sahara ist ein detaillierter Routenplan beizulegen. Die Bestätigung eines zugelassenen Reiseveranstalters ist in diesem Fall unerlässlich.
Beachten Sie hierzu unbedingt die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Informationen zu weiteren Visaarten: Arbeitsvisum, Kulturvisum, Geschäftsvisum, etc. erhalten Sie hier.
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Auslandsreise Krankenversicherung Ab dem 1. September 2004 ist das Vorlegen eines Auslandsversicherungsscheins (Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung) pflichtig. Betroffen von dieser Maßnahme sind Visaanträge für einen kurzen Aufenthalt in Algerien.
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Die
Visumgebühr für deutsche Staatsangehörige beträgt
Euro 80,- für ein Visum mit einer Gültigkeit
bis zu 90 Tagen. (in bar). Personen anderer Staaten erfragen die entsprechenden Gebühren bei der Konsularabteilung (vor Zusendung der Anträge). Tel Frankfurt : 069 70 60 95129 Tel Berlin: 030 43 73 70.
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Hinweise: Die Entscheidung der Erteilung des Visums, der Dauer und Gültigkeit des Visums obliegt dem Ermessen des Algerischen Generalkonsulats in Frankfurt oder der Algerischen Botschaft in Berlin. Beim Verlust auf dem Postweg (Wertsachen, Geld, Dokumente und andere) übernimmt das Algerische Generalkonsulat keine Haftung. Im Falle einer Ablehnung des Visumantrags werden die Visumgebühren nicht erstattet.
Die Einladungsschreiben müssen, in jedem Fall, dem Visumantrag beigefügt werden. Die an das Algerische Generalkonsulat bzw. die Algerische Botschaft, nachträglich per Fax zugeschickte Einladungsschreiben werden nicht mehr berücksichtigt.
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ÖFFNUNGSZEITEN:
Die Visumsanträge können abgegeben werden bzw. die mit Visa versehenen Pässe können abgeholt werden:
Montags, mittwochs, freitags zwischen 9 Uhr und 13 Uhr in Berlin. Montags, mittwochs, freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr in Frankfurt.
Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten werden keine Visumsanträge angenommen. |
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Sollten Sie Fragen zu Visaangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte unter der folgenden Telefonnummer an die zuständige Stelle in Frankfurt 069 / 70 60 95129, in Berlin 030/43 73 70
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Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien Berlin
D- 60325 Frankfurt/Main.
Tel. 069 70 60 950
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Quelle: Algerisches Generalkonsulat, Frankfurt gültig ab 01.01.2020
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ACHTUNG: Diese Hinweise sind unverbindlich und dienen nur zur Information. Sie können sich ohne Ankündigung ändern.
Schauen Sie bitte vor Beantragung eines Visums auf die Internetseiten der Algerischen Botschaft in Berlin oder des Algerischen Generalkonsulats in Frankfurt, falls es zu Änderungen gekommen ist. Nicht korrekte oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
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