ALGERIEN  - Perle am Mittelmeer und Traumwüste Sahara

 

 

 Home   Neues   Land und Leute  Regionen  Aktivitäten   Reiseinformationen   Bilder / Videos  von A bis Z 

 

 

 

 

VISUM  ALGERIEN    

 

VISABESTIMMUNGEN / Wichtige Hinweise des Algerischen Generalkonsulats bzw. der Algerischen Botschaft

 

 

Visa-Antrag (PDF) zum Ausdrucken (2-fach, 2 Passbilder erforderlich)

 

 

 

Bearbeitung :

Im Regelfall beträgt die Dauer für die Ausstellung eines Visums 14 Arbeitstage ab Erhalt des Visumantrags.

 

Visumanträge:

In dem Bestreben eine bestmögliche Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und um Unannehmlichkeiten aufgrund des Versands auf dem Postweg zu vermeiden, werden die Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, je nach Anlass der Reise gebeten:

 

- persönlich vorzusprechen und einen vollständigen Antrag einzureichen;

- oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Visum-Agentur einreichen zu lassen.

 

Antragsformulare sind erhältlich bei der algerischen Botschaft in Berlin, beim algerischen Generalkonsulat in Bonn und können per Post angefordert werden (in diesem Fall ist ein ausreichend frankierter und mit der Anschrift des Empfängers versehener Umschlag beizufügen).

 

Visaformulare können hier heruntergeladen werden: Visa-Antrag (PDF) zum Ausdrucken  

 

 

Erforderliche Dokumente für die Erteilung eines Visums:

2 Antragsformulare, am PC ausgefüllt und ausgedruckt, mit der vollständigen Adresse versehen, datiert und unterschrieben

 

2 Passbilder (Originale, Scans werden nicht akzeptiert)

 

Ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten

 

Kinderreisepass

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.


Buchungsbestätigung eines lizenzierten algerischen Reiseveranstalters (für touristische Rundreisen inklusive detailliertem Reiseverlauf) 

oder

Hotelreservierungsbestätigung für die gesamte Dauer der größeren Städte werden in der Regel akzeptiert.
 

Nachweis über ausreichende Geldmittel (Kopie des Kontoauszuges oder Kreditkarte).
 

Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung (Police).

 

 

 

Zusätzlich bei:

 

Privatreisen

Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen eine vom Rathaus oder Ortsbehörden, legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers vorlegen.

-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06) Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“
-eine vom Rathaus oder den Ortsbehörden, legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers;
-Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung)

 

Geschäftsreisen

Anträge auf Geschäftsvisa bedürfen eines Schreibens der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise sowie eines Schreibens des algerischen Partners, auch als Fax, mit dem die Firma Geschäftskontakte unterhält.

-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06) Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“ 
-Einladung des algerischen Partners , Schreiben des Unternehmens ( aus Deutschland) oder Verpflichtungserklärung der einladenden Firma in Algerien
-Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung)

 

Bei Visa für mehrmalige Einreisen erlischt die Gültigkeit des Visums am Tage der vorgesehenen maximalen Nutzungsdauer, wobei die kumulative Aufenthaltsdauer die auf dem Visum vermerkte Gesamtaufenthaltsdauer nicht überschreiten darf.

 

Touristenvisum

Vorraussetzung für die Erteilung eines Touristenvisums ist eine Buchungsbetätigung eines algerischen Reiseveranstalters. Diese Organisation muss durch das algerische Ministerium für Touristik mittels einer Lizenz zur Durchführung touristischer Reisen zugelassen sein.

- Hotelreservierung oder eine vom Rathaus oder Ortsbehörden, legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers für die gesamte Dauer.
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06) Monaten mit Mindestens 1 freier Seite „Sichtvermerk“.
- Flugticket (hin und zurück)
- Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung)
 

Touristen, die in den algerischen Süden reisen, müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros vorlegen, in welchem Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind.
 

Bei Reisen mit dem PKW z.B. durch die Sahara ist ein detaillierter Routenplan beizulegen. Die Bestätigung eines zugelassenen Reiseveranstalters ist in diesem Fall unerlässlich.

 

Beachten Sie hierzu unbedingt die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

 

Informationen zu weiteren Visaarten: Arbeitsvisum, Kulturvisum, Geschäftsvisum, etc. erhalten Sie hier.

 

Auslandsreise Krankenversicherung

Ab dem 1. September 2004 ist das Vorlegen eines Auslandsversicherungsscheins (Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung) pflichtig. Betroffen von dieser Maßnahme sind Visaanträge für einen kurzen Aufenthalt in Algerien.

 

 

Die Visumgebühr für deutsche Staatsangehörige beträgt  Euro 80,- für ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 90 Tagen. (in bar).

Die Visumgebühr für deutsche Staatsangehörige beträgt  Euro 100,- für ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen. (in bar).
 

Personen anderer Staaten erfragen die entsprechenden Gebühren bei der Konsularabteilung (vor Zusendung der Anträge).

 Tel Frankfurt : 069 70 60 95129  Tel Berlin: 030 43 73 70.

 

Hinweise: Die Entscheidung der Erteilung des Visums, der Dauer und Gültigkeit des Visums obliegt dem Ermessen des Algerischen Generalkonsulats in Frankfurt oder der Algerischen Botschaft in Berlin.

Beim Verlust auf dem Postweg (Wertsachen, Geld, Dokumente und andere) übernimmt das Algerische Generalkonsulat keine Haftung.

Im Falle einer Ablehnung des Visumantrags werden die Visumgebühren nicht erstattet.

 

Die Einladungsschreiben müssen, in jedem Fall, dem Visumantrag beigefügt werden. Die an das Algerische Generalkonsulat bzw. die Algerische Botschaft, nachträglich per Fax zugeschickte Einladungsschreiben werden nicht mehr berücksichtigt.

 

ÖFFNUNGSZEITEN:

 

Die Visumsanträge können abgegeben werden bzw. die mit Visa versehenen Pässe können abgeholt werden:

 

Montags, mittwochs, freitags   zwischen 9 Uhr und 13 Uhr in Berlin.

Montags, mittwochs, freitags   zwischen 9 Uhr und 12 Uhr in Frankfurt.

 

Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten werden keine Visumsanträge angenommen.

 

Sollten Sie Fragen zu Visaangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte unter der folgenden Telefonnummer an die zuständige Stelle in Frankfurt  069 / 70 60 95129, 

in Berlin  030/43 73 70

 

 

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien Berlin
Konsularische Abteilung
Görschstraße 45-46
13187 Berlin
Tel.  030 43 73 70
Fax  030 48 09 87 16

Öffnungszeiten der Botschaft: Mo.-Fr. 9.00 – 16.00 Uhr

Konsularbezirke: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein

 


Algerisches Generalkonsulat Frankfurt
Friedrich-Ebert Anlage 32

D- 60325 Frankfurt/Main.

Tel. 069 70 60 950 
Fax 069 70 60 95 111
Öffnungszeiten des Konsulats: Mo.-Fr. 9.00 – 14.00 Uhr

Amtsbezirke: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 
 

 

 

Quelle: Algerisches Generalkonsulat, Frankfurt      gültig ab 01.01.2020

 

 

ACHTUNG:

Diese Hinweise sind unverbindlich und dienen nur zur Information. Sie können sich ohne Ankündigung ändern.

 

Schauen Sie bitte vor Beantragung eines Visums auf die Internetseiten der Algerischen Botschaft in Berlin oder des Algerischen Generalkonsulats in Frankfurt, falls es zu Änderungen gekommen ist. Nicht korrekte oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

 

oben

 

 

 

                                                  Anfragen |      Kontakt       |    Impressum    
                                 © 2010 - 2019 Algerien-Info, Reiseinformationen über Algerien, Tel. 09131 304650